| Informationen |
|
|
Informationen 1. Schäden, die mit unseren Mietgeräten verursacht werden, sind nicht versichert und müssen vom Mieter selber getragen werden, ggf. durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. 2. Maschinenbruchversicherung besteht für alle Geräte des Vermieters, die automatisch bei Abschluss eines Mietvertrages mit Mietpark-Friesland in Kraft tritt. Für Großmaschinen wie zum Beispiel Radlader, Minibagger, Schlepper und PKW-Anhänger = 1000 € Selbstbeteiligung pro Schaden. Für alle Kleingeräte wie zum Beispiel Motorsägen, Rüttler, Motorbesen usw. = 100 € Selbstbeteiligung pro Schaden. 3. Rückgabe eines Mietgerätes muss bis 18:00 Uhr des letzten Miettages erfolgen, spätere Rückgabezeiten sind telefonisch anzuzeigen und werden mit 10 % des Mietpreises pro Stunde nachberechnet. 4. Geräteübergabe: Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten. Eine Geräteeinweisung findet vor Ort statt, die dazugehörigen Papiere werden ausgehändigt. 5. Transporte von Mietgeräten durch uns werden innerhalb der Gemeinden Zetel und Bockhorn mit einer Gebühr von 15,- € pro Anfahrt berechnet. Transporte nach außerhalb werden mit 1,20 € pro Kilometer berechnet und werden bei Abholung fällig. Transporte der Großmaschinen kann bei Vorbestellung vermittelt werden, zum Selbstkostenpreis von 70,- Euro pro Stunde inklusive Mehrwertsteuer. 6. Erforderliche Papiere, Personalausweis (zwecks Kopie); Fahrerlaubnis für das Mietgerät (falls erforderlich). 7. Zahlung: Bei Abholung des Mietgerätes im Vorraus. Für Gewerbetreibende auf Rechnung 8 Tage netto Kasse. Alle Preise sind inklusive MwSt. und Maschinenbruchversicherung. Unsere Öffnungszeiten: Mietpark-Friesland |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, 20. Juni 2011 um 10:08 Uhr |

Informationen


